Kennzeichnung, Tätowierung, Chip, Registrierung — was ist das?
Hier herrschen nach wie vor die größten Missverständnisse.
Von Kennzeichnung spricht man, wenn man ein Tier eindeutig mit einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versieht. Für die Kennzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten: Die unter Narkose stattfindende Tätowierung im Ohr oder Schenkel des Tieres oder das vollkommen schmerzlose Chippen.
Die früher gängige Tätowierung wird heute mehr und mehr durch den Mikrochip — auch Transponder genannt — abgelöst. Dabei wird dem Tier mit einer Spritze ein 12 x 2 Millimeter großer Transponder ins Gewebe in die linke Nackenseite (international normierte Stelle) injiziert.
Mit einem Lesegerät, das über den Nacken des Tieres gehalten wird, wird eine Spule im Chip via Radiowellen im Niederfrequenzbereich aktiviert und eine 15-stellige, nur einmal vergebene Nummer wird sichtbar. Der Chip ist entgegen manchen Meinungen vollkommen harmlos und strahlt nicht. Die Kupferspule ist inaktiv und wird nur dann aktiv, wenn ein Lesegerät angehalten wird. Auch ein Wandern des Chips im Körper des Tieres ist äußerst unwahrscheinlich. Schon gar nicht kann der Chip in die Blutbahn oder ins Gehirn gelangen. Die Kennzeichnung durch Chip oder Tätowierung erfolgt beim Tierarzt. Sie ist kostenpflichtig.
Die Kennzeichnung ist wertlos, wenn sie nicht mit den Tier- und Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert wird. Erst beides zusammen, Kennzeichnung und Registrierung, ermöglichen die Identifizierung eines Tieres.
Quelle und Copyright: http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung