Zweimal jährlich — im Frühling und im Herbst — sind deutschlandweit alle Tierheime überfüllt und es müssen Aufnahmestopps verhängt werden. Auch auf privaten Pflegestellen ist dann oft kein Platz für Neuzugänge.
Doch als domestizierte Haustiere sind Katzen nicht mehr für ein Leben in der Natur gerüstet und sind auf menschliche Fürsorge angewiesen. Sie können sich und ihren Nachwuchs nicht mehr vollständig alleine versorgen.
Vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr etwa 300.000 Tiere in deutschen Tierheimen landen, wird deutlich, dass die Katzen unbedingt weiteren Schutz brauchen. Halter müssen in die Verantwortung genommen werden. Ohne zwingende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird das Katzenelend weiter bestehen und sich ausweiten.
Der Deutsche Tierschutzbund, der bereits seit Jahren eine bundesweit gültige Katzenschutzverordnung fordert, hat am 23.06.2017 im Rahmen seines Parlamentarischen Tierschutzfrühstücks eine Stimmensammlung von mehr als 100.000 Stimmen in Berlin an die Schirmherrinnen des Parlamentskreises Tierschutz übergeben.
Inwiefern die Unterschriftensammlung erfolgreich sein wird, kann man heute sicher noch nicht abschätzen. Es wird vermutlich noch viel Zeit vergehen, bis konkrete Ergebnisse vorliegen und in der Zwischenzeit arbeiten wir regional an der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung.
Der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 13 b die Landesregierungen ermächtigt, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. In § 13 b heißt es: “Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.”
Leider hat Baden-Württemberg — genauso wie auch die anderen Bundesländer — dies an die Kommunen weiter delegiert. Und obwohl die Landesregierung Baden-Württemberg die Städte und Kommunen mit einer Musterverordnung im Dezember 2013 ermächtigt hat, eine kommunale Katzenschutzverordnung zu erlassen, ist dies bis heute von keiner Gemeinde umgesetzt worden. Die Begründungen reichen von, “es gibt kein Katzenproblem” bis zu “die Hürden und die Kosten der Umsetzung wären zu hoch”.
Auch der Landestierschutzverband Baden-Württemberg arbeitet auf regionaler Ebene an einer Umsetzung, doch trotz intensiver Bemühungen führte dies bisher zu keinem Ergebnis. Bei all der Aufklärungsarbeit, die Tierschutzvereine, Katzenschutzvereine und auch Tierärzte täglich leisten, gibt es leider immer noch zu viele Katzenhalter, die ohne Kastrationspflicht der Vermehrung freien Lauf lassen und nicht in die Pflicht genommen werden, oder einfach nur gleichgültig und verantwortungslos sind. All die ausgesetzten Katzen oder Katzenbabys, die dann wieder – wenn sie Glück haben — im Tierheim landen, sind Beleg dafür.